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OVG Nordrhein-Westfalen (17 A 1706/08) | Datum: 14.07.2010
Der Antrag wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfah-rens. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 54.157,22 EUR festgesetzt. Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist nicht [...]